Tobias Riemenschneider • 21. Mai 2021
Ressourcenoptimierung

Nettolohnoptimierung

Aufgrund der Digitalisierung benötigen Sie die besten Fachkräfte die Sie im Markt finden können. Das sollte zumindest allen Unternehmen mittlerweile klar sein.


Gut ausgebildetes und motiviertes Personal ist aus strategischer Sicht ein nicht zu vernachlässigender Faktor für die eigenen Wettbewerbsvorteile. So liegt es doch oft an den engagierten Mitarbeiten die gute Kundenbeziehungen pflegen oder den Ruf des Unternehmens nach außen tragen.  Allerdings verlangen die besten Mitarbeiter auch oft das meiste Gehalt.


Aus strategischer Sicht, sofern man den Ressourcenorientieren Ansatz der Strategieentwicklung wählt, zählen gut ausgebildete Mitarbeiter zu den Humanressourcen


Die Grundidee bei diesem Ansatz der Strategieentwicklung ist, dass eine Leistung so gut darzustellen ist, dass Wettbewerber diese nicht so leicht imitieren können.


Hierbei werden folgende Arten von Ressourcen werden unterschieden:

 

  • Greifbare Ressourcen (Alle Aktiva einer Bilanz)
  • Nicht greifbare Ressourcen (Image, Unternehmenskultur, technologisches Wissen)
  • Humanressourcen (Wissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Motivation der Mitarbeiter)
  • Führungsfähigkeiten
  • Zeit

 

Ressourcen wirken jedoch nicht automatisch produktiv, vielmehr müssen sie entsprechend eingesetzt und kombiniert werden, um zum strategischen Erfolg beizutragen.


Wenn ich also die besten und engagiertesten Mitarbeiter habe, wird sich dies auch auf meine Wettbewerbsvorteile auswirken.


Die Frage ist also; Wie kann ich, meine Humanressourcen (Mitarbeiter, Erfahrung, Wissen usw.) und auch meine Aktiva der Bilanz (Geld) optimal einsetzen?


Um Ihnen einen Baustein für eine innovative Unternehmenskultur an die Hand zu geben. Haben wir Herrn Stefan Lenhart, Geschäftsführer und Gründer  der LohnOptimo Unternehmensberatung GmbH, gebeten für unseren Blog einen Beitrag zu schreiben.


Im folgenden finden Sie den Beitrag von Herrn Lenhart. Viel Spaß beim lesen.



Insbesondere dann, wenn eine Fachkraft für das eigene Unternehmen gewonnen werden soll, müssen attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hier gilt das Gehalt als einer der wichtigsten Aspekte, den es bei einer Neueinstellung zu verhandeln gilt. Aus der Perspektive des Arbeitgebers ist zu bedenken, dass für den zukünftigen Angestellten nicht das Bruttogehalt entscheidend ist, sondern der reelle Gegenwert. Oder anders gesagt: Der Betrag, der Netto auf dem Konto landet.


Wenn Sie an den richtigen Stellschrauben drehen, können Sie das Gehalt bei einer Neueinstellung optimieren und somit eine Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen und für Ihren zukünftigen Mitarbeiter schaffen. Denn die Nettolohnoptimierung bietet Ihnen eine große Bandbreite an attraktiven Optimierungsbausteinen.


Diese sorgen dafür, dass die Steuerlast verringert und in Benefits für Ihre Mitarbeiter umgewandelt werden. Die Vorteile: Da ein Teil des Bruttogehalts in abgabenfreie oder -reduzierte Lohnbausteine umgewandelt werden, reduziert sich das zu versteuernde Gehalt und Sie sparen Kosten durch wegfallende Sozialabgaben.


Außerdem machen Sie sich hierdurch für die Belange Ihrer Angestellten stark: Ihre Angestellten erhalten durch diese kleine, aber effektive Änderung mehr Netto vom Brutto und profitieren zudem von praktischen Benefits für ihr Privat- und/oder Berufsleben.


Wie das funktioniert, möchten wir Ihnen gerne an einem konkreten Beispiel zeigen.

Warum lohnt sich die Nettolohnoptimierung vor allem bei Neueinstellungen?

Tatsächlich kann jede Art von Arbeitsvertrag um Lohnbausteine ergänzt werden.


Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass die Lohnbausteine zum Großteil zusätzlich zum eigentlichen Gehalt gezahlt werden müssen. Das heißt, dass das Gehalt, das in einem bestehenden Arbeitsverhältnis vertraglich festgesetzt ist, nicht verringert werden darf.

Die Situation bei einer Gehaltserhöhung

Man kann also nicht das Bruttogehalt im Nachhinein kürzen, um Lohnbausteine zu nutzen. Nettolohnbausteine können also bei einem bestehenden Vertragsverhältnis nur genutzt werden, wenn ein neuer Vertrag aufgesetzt wird.


Erhält Ihr Mitarbeiter beispielsweise eine Gehaltserhöhung, können Lohnoptimierungsbausteine im Gegenwert umgesetzt werden. Selbstverständlich vorausgesetzt, die Lohnerhöhung ist nicht tariflich vorgeschrieben. Da die Lohnbausteine folglich nur auf die Gehaltserhöhung angerechnet werden können, fallen die neu erworbenen Benefits erfahrungsgemäß recht überschaubar aus.


Dennoch lohnt es sich bereits hier, auf eine gut durchdachte Nettolohnoptimierung zu setzen. Denn nach Abzug von Lohnsteuer und weiteren Sozialabgaben bleibt Ihrem Mitarbeiter Netto in der Regel nur etwa die Hälfte der klassischen Bruttolohnerhöhung. Runtergerechnet auf den Monat ist das meistens ein äußerst geringer Auszahlungsbetrag.

Die Situation bei einer Neueinstellung

Bei Neueinstellungen verhält es sich so, dass Sie den Vertrag direkt durch die Lohnbausteine optimieren können. In diesem Fall können Sie also aus den Vollen schöpfen, da Sie und Ihr zukünftiger Mitarbeiter Zugriff auf sämtliche Bausteine zur Nettolohnoptimierung haben, die laut Gesetzgeber zur Verfügung stehen.


Gerade bei einer Neueinstellung lohnt es sich daher, sich umfassend beraten zu lassen, um das Vertragsverhältnis bestmöglich aufzustellen, was die Nettolohnoptimierung betrifft. Denn hier können wir mit dem richtigen Ansatz am meisten für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten herausholen.


Hier eine simple Beispielrechnung:


Ausgangslage: Jürgen A. wechselt zum 01.11.2020 den Arbeitgeber.


Beispiel:

  • Jürgen A. hat im Oktober ein Bruttogehalt von 3.128,00 Euro/Monat erhalten. Sein Stundenlohn betrug 17,00 Euro. Netto werden ihm 2.003,93 Euro/Monat ausgezahlt.
  • Bei seinem neuen Arbeitgeber erhält er ebenfalls 3.128,00 Euro/Monat, bekommt aber netto 2.227,93 Euro/Monat.
  • Da der neue Arbeitgeber von Jürgen A. eine steuerfreie und somit optimierte Auszahlung nutzt, erhält Jürgen A. trotz des gleichen Bruttogehalts ein höheres Nettogehalt.
  • Fazit: Obwohl Jürgen A. keine Bruttogehaltserhöhung erhalten hat, hat er durch die Nutzung des Lohnbausteins eine Nettogehaltserhöhung erhalten. Sein neuer Arbeitgeber sorgt dafür, dass sein Angestellter mehr Netto erhält und spart selbst Kosten, die durch eine Bruttogehaltserhöhung angefallen wären.

Auf einen Blick: Welche Vorteile bietet die Nettolohnoptimierung?

Der Arbeitsvertrag für einen neuen Mitarbeiter soll Lohnbausteine enthalten, damit der Angestellte mit möglichst attraktiven Vorteilen seinen neuen Job antritt. Also wird der Arbeitsvertrag von vornherein mit einem reduzierten Bruttogehalt und den zuvor vereinbarten Lohnbausteinen konstruiert. Netto erhält der Mitarbeiter auf dem Papier nun dasselbe. Dem Mitarbeiter entstehen also keinerlei Nachteile.


Für Sie als Arbeitgeber bedeutet der angepasste Arbeitsvertrag, dass weniger Arbeitgeberkosten aufgrund des geringeren Bruttobetrags anfallen. Bis zu 400 Euro können Sie so aufgrund der wegfallenden Sozialabgaben und der gesenkten Steuerlast einsparen.

Warum benötige ich eine professionelle Beratung durch einen Spezialisten für Nettolohnoptimierung?

Da weniger Sozialabgaben gezahlt werden, wird überraschenderweise auch weniger in die Kassen für Rente, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung und Krankentagegeld eingezahlt. Diese vermeintliche Lücke wiederum kann problemlos durch entsprechende arbeitgeberfinanzierte Leistungen – wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge – ausgeglichen werden. Unterm Strich geht also keine Vorsorgeleistung verloren, Sie als Arbeitgeber sparen aber dennoch bis zu 35 Prozent an Kosten.


Um die Lohnoptimierung (rechts-)sicher umzusetzen, bedarf es spezifischer Kenntnisse. Zum einen ändert sich die Gesetzeslage immer mal wieder. Zum anderen müssen die erforderlichen Regularien eingehalten werden. Hier stellt eine professionelle Beratung sicher, dass Sie Fallstricke und unnötige Mehrkosten vermeiden und bestmöglich von den Maßnahmen zur Nettolohnoptimierung profitieren.


Bei Rückfragen erreichen Sie Herrn Stefan Lenhart telefonisch oder über den Online-Buchungskalender für einen Termin.

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